Fehlbildungsdiagnostik
2.Trimenon

Fehlbildungsdiagnostik
2.Trimenon

Die Fehlbildungsdiagnostik, auch als großes Organscreening oder Feindiagnostik bezeichnet, wird zwischen der 20. und 22. SSW durchgeführt. Sie ist wesentlich umfangreicher als die für das 2. Trimenon in den Mutterschutzrichtlinien festgelegte Routineuntersuchung.
Bei entsprechender Indikation ist diese Fehlbildungsdiagnostik auf Überweisung durch den Frauenarzt eine Kassenleistung. Wir führen diese Ultraschalluntersuchung aber auch als Selbstzahlerleistung durch.

Bei günstiger Kindeslage und guten Sichtbedingungen können wir mit dieser Untersuchung ca. 90%, jedoch nicht mehr als 95% der Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen am Ungeborenen ausschließen. Auch das Fehlen von sogenannten Softmakern und Hinweiszeichen für genetische Erkrankungen kann eine Chromosomenstörung beim Kind nicht grundsätzlich ausschließen. Hierzu bedarf es einer Invasivdiagnostik (Fruchtwasserpunktion, Plazentabiopsie). Da solche diagnostische Maßnahmen mit eingriffsbedingten Risiken verbunden sind, ist eine ausführliche Beratung und individuelle Abschätzung von Risiko und Nutzen notwendig. Wir beraten Sie gemeinsam mit unseren Genetikern hierzu gern.

Die Fehlbildungsdiagnostik beinhaltet u.a. eine gezielten Untersuchung des kindlichen Herzens (fetale Echokardiografie), des kindlichen Hirns (fetale Neurosonografie) und der Versorgungssituation des Kindes (Doppler-Sonografie).